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Körperlabor

Nahrungsergänzung

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie brauchen keine Zulassung; in Deutschland genügt eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Ob ein Präparat wirkt, prüft vor dem Verkauf niemand. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind nur erlaubt, wenn die EU sie nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA zugelassen hat, und zahlreiche beliebte Versprechen haben diese Hürde nicht genommen.Wir prüfen Supplemente von Kreatin über Vitamin D bis Kollagen danach, was Studien an Menschen gezeigt haben, und sagen ausdrücklich, wenn eine Wirkung nur im Tierversuch beobachtet wurde. Wo es um Risiken geht, etwa durch hohe Dosen oder Wechselwirkungen mit Medikamenten, stützen wir uns auf das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die EFSA und die Verbraucherzentralen.Vorab die nüchterne Grundregel: Für gesunde Menschen, die sich ausgewogen ernähren, sind Nahrungsergänzungsmittel nach Einschätzung des BfR in der Regel überflüssig. Sinnvoll sein kann eine gezielte Ergänzung in bestimmten Situationen, etwa Folsäure bei Kinderwunsch und in der frühen Schwangerschaft. Ob Sie dazugehören, klären Sie am besten ärztlich.

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Rechner mit offenen Formeln

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